Shisha-Karte erstellen: Menü, Tabaksorten und was rechtlich gilt

Ratgeber · Stand: 14.09.2026 · Rechtsgrundlagen: § 19 TabakerzG, BGH I ZR 117/16, VO (EU) 1169/2011 (LMIV), PAngV · Lesezeit ca. 11 Minuten · Von Markus Knigge, VeloMenu

Keine Karte in der Gastronomie ist so sperrig wie die einer Shisha-Bar. Vierzig Sorten, sechzig, manchmal über hundert. Dazu Eigenmischungen, das Special der Woche, Getränke, Snacks. Und das alles in einem Raum, in dem es mit Absicht dunkel ist.

Auf Papier wird daraus ein Heft. Niemand liest es zu Ende, und drei Wochen nach dem Druck stimmt es sowieso nicht mehr.

Worum es hier geht: wie du fünfzig Sorten in ein Menü bekommst, das Gäste wirklich benutzen. Was bei Getränken und Snacks gekennzeichnet werden muss. Und eine Frage, die in den üblichen Ratgebern schlicht nicht vorkommt, obwohl sie teuer werden kann — darfst du deine Tabaksorten überhaupt öffentlich ins Netz stellen? Die Antwort hat mich selbst überrascht, und sie ändert, wie man eine digitale Shisha-Karte bauen sollte.

Ich gebe hier Praxiswissen weiter und nenne die Rechtsgrundlagen, damit du sie nachlesen kannst. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Beim Tabakwerberecht hängt vieles am Einzelfall — wenn du unsicher bist, lass deine konkrete Seite anwaltlich prüfen.

Was gehört auf die Karte einer Shisha-Bar?

Drei Teile, die völlig unterschiedlich funktionieren. Wer sie in einen Topf wirft, bekommt genau die Karte, über die sich Gäste beschweren.

Der Tabakteil ist der Grund, warum Leute kommen. Er ist lang, er wechselt dauernd, und rechtlich ist er der heikelste Teil der ganzen Karte. Üblich sind Sorte, Marke, Geschmacksrichtung und Preis, sortiert nach fruchtig, frisch, süß, herb und Hausmischungen. Je nach Betrieb heißt dieser Teil Sortenliste, Shisha-Menü, Menükarte oder schlicht Preisliste — gemeint ist immer dasselbe. Dazu kommen Angaben zum Kopfaufbau, zu Nachfüllungen und zu Aufpreisen für Premium-Tabak oder besondere Köpfe.

Die Getränkekarte wird in Shisha-Bars regelmäßig unterschätzt und macht trotzdem einen ordentlichen Teil des Umsatzes. Für sie gelten dieselben Regeln wie überall sonst: Preise, Mengen, bei Alkohol der Gehalt, dazu Allergene und Zusatzstoffe. Mehr dazu auf der Seite zur digitalen Getränkekarte.

Speisen und Snacks, von Nachos bis zum vollen Gericht. Auch hier gilt die komplette Lebensmittelkennzeichnung. Drei Positionen sind genauso kennzeichnungspflichtig wie dreißig — die Größe der Karte ändert daran nichts.

Diese Dreiteilung ist keine Frage des Geschmacks. Sie ist die Grundlage dafür, dass die Karte rechtlich sauber sein kann und trotzdem gefunden wird. Warum, steht weiter unten.

Wie bekomme ich 50 und mehr Tabaksorten in ein übersichtliches Menü?

Das Problem der Shisha-Menükarte ist nie die Menge. Es ist die fehlende Struktur. Achtzig Sorten alphabetisch sortiert sind für einen Gast unbenutzbar, weil er alles lesen muss, bevor er entscheiden kann.

Vier Dinge lösen das.

Geschmack statt Marke als erste Ebene. Gäste denken nicht in Marken. Sie denken in fruchtig, minzig, süß, herb. Nach Marke sortieren kannst du innerhalb der Kategorie — als zweite Ebene, nie als erste.

Eine echte Beschreibung pro Sorte. „Love 66" sagt jemandem, der die Marke nicht kennt, überhaupt nichts. „Love 66 — Beerenmix mit Zitrusnote, mittelstark" sagt ihm alles. Nebenbei ist genau dieser Text später das, worüber Suchmaschinen und KI-Systeme deine Karte verstehen können.

Eine Suchfunktion. Ab etwa dreißig Positionen ist Scrollen nicht mehr zumutbar. Wer seine Sorte kennt, will tippen, nicht suchen. Auf Papier ist das schlicht nicht lösbar — einer der Gründe, warum große Shisha-Karten früher oder später digital werden.

Eine Stärkeangabe. Leicht, mittel, stark. Klingt banal, spart dem Personal aber spürbar Rückfragen. Bei Gästen, die zum ersten Mal da sind, ist es oft die einzige Angabe, nach der sie überhaupt fragen.

Eine Karte, die so aufgebaut ist, wirkt kürzer, als sie ist. Darum geht es: nicht weniger Sorten, sondern weniger Sorten gleichzeitig im Blick.

Darf ich meine Tabaksorten öffentlich im Internet zeigen?

Und hier wird es ernst. Das ist der Punkt, an dem sich die Shisha-Bar von jeder anderen Gastronomie unterscheidet.

§ 19 Absatz 3 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) verbietet Werbung für Tabakerzeugnisse in „Diensten der Informationsgesellschaft". Gemeint ist im Kern das Internet. Wasserpfeifentabak ist ein Tabakerzeugnis im Sinne des Gesetzes, fällt also voll darunter. Eine Ausnahme gibt es nur für Publikationen, die sich ausschließlich an den Fachhandel richten. Für Gastronomiebetriebe gibt es keine.

Die eigentliche Frage ist, wie weit der Werbebegriff reicht. Zugrunde liegt die Definition „jede Form der kommerziellen Kommunikation mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf eines Tabakerzeugnisses zu fördern". Das Wort indirekt ist der Haken. Erfasst ist nicht nur Reklame im klassischen Sinn, sondern auch Kommunikation, die den Absatz mittelbar fördert.

Der Bundesgerichtshof hat das 2017 konkretisiert (Urteil vom 5. Oktober 2017, I ZR 117/16). Zwei Aussagen daraus sind für dich relevant. Erstens: Die Website eines Unternehmens, auf der dessen Produkte dargestellt werden, ist ein Dienst der Informationsgesellschaft. Zweitens: Eine frei zugängliche, für jeden erreichbare Seite richtet sich an die Allgemeinheit und fällt damit unter das Verbot. Im entschiedenen Fall reichte dafür schon eine Lifestyle-Darstellung auf der Startseite.

Übertragen auf deine Bar heißt das: Eine für jeden erreichbare Seite, auf der Tabaksorten mit Marken, Geschmacksbeschreibungen und Preisen stehen, bewegt sich in einem erkennbaren Risikobereich. Ob im Einzelfall wirklich eine unzulässige Absatzförderung vorliegt oder nur Information für Gäste, die ohnehin schon im Laden sitzen, ist eine Wertungsfrage. Sie hängt an der Aufmachung, an der Zugänglichkeit, daran, ob die Seite bei Google auffindbar ist und wie sie beworben wird.

Meine Einschätzung nach Durchsicht der Rechtslage, und ausdrücklich ohne Rechtsberatung zu sein: Der Tabakteil gehört nicht in den frei zugänglichen, von Suchmaschinen erfassten Teil des Internets. Speisen und Getränke dagegen schon, denn für die gilt das Tabakwerberecht überhaupt nicht.

Das ist kein Argument gegen eine digitale Karte. Es ist eins dafür, sie richtig zu bauen. Wer seine Sortenliste als PDF auf die offene Website legt oder bei einem Anbieter landet, der pauschal alles indexieren lässt, geht ein Risiko ein, das sich mit etwas Sorgfalt vermeiden lässt.

Wie trennt man Shisha-Menü und Speisekarte praktisch?

Nicht durch zwei Karten. Durch eine Karte mit zwei unterschiedlich behandelten Bereichen. Der Gast am Tisch scannt einen QR-Code und sieht alles. Suchmaschinen und KI-Systeme sehen nur den Teil, der für sie bestimmt ist.

KartenbereichFür Gäste am TischFür Suchmaschinen und KIWarum
Tabaksortensichtbarausgenommen§ 19 TabakerzG, Werbeverbot im Internet
Getränkesichtbarindexierbarnormale Gastronomie, kein Tabakbezug
Speisen und Snackssichtbarindexierbarnormale Gastronomie, kein Tabakbezug
Öffnungszeiten, Adressesichtbarindexierbargenau das, wonach lokal gesucht wird

Technisch wird der Tabakteil über die Robots-Angaben der Karte von der Indexierung ausgenommen und nicht in die Sitemap aufgenommen. Die strukturierten Daten beschreiben ausschließlich Speisen und Getränke. Für die Gäste im Laden ändert sich dadurch nichts, die scannen und sehen alles.

Das ist allerdings kein Häkchen, das man irgendwo setzt, sondern eine Entscheidung beim Bau der Karte. Bei Shisha-Bars richten wir das so ein und klären vorher, was in welchen Bereich gehört. Wer seine Karte selbst baut oder bauen lässt, sollte den Punkt aktiv ansprechen. Von allein macht das kein Baukasten.

Was muss bei Getränken und Snacks gekennzeichnet werden?

Für alles, was kein Tabak ist, gelten die ganz normalen Regeln. Die werden in Shisha-Bars auffällig oft übersehen, vermutlich weil der Schwerpunkt woanders liegt.

Allergene nach LMIV. Die Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) verlangt, dass Gäste bei jeder Speise und jedem Getränk erkennen können, welche der 14 Hauptallergene drin sind. Das betrifft mehr Positionen, als man denkt: Sulfite im Wein, Milch im Cocktail und im Milchkaffee, Sesam im Fladenbrot, Gluten in der Panade der Nachos. Wie man das korrekt abkürzt, steht im Artikel Allergene richtig abkürzen, die Grundlagen erklärt die Seite Allergene in der Speisekarte.

Zusatzstoffe. Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker, Koffein, Chinin. In der Shisha-Bar trifft das vor allem Energydrinks und Softdrinks — also ausgerechnet die Getränke, die dort am häufigsten rausgehen.

Preise und Mengen nach PAngV. Die Preisangabenverordnung will Endpreise inklusive Umsatzsteuer und bei Getränken die Ausschankmenge, bei Alkohol zusätzlich den Gehalt. Ein Klassiker auf Shisha-Karten: Aufpreise für Premium-Tabak oder Kopfwechsel werden mündlich geregelt statt ausgewiesen.

Welche Hinweise gehören sonst noch auf oder neben die Karte?

Hier geht regelmäßig etwas durcheinander. Manche Pflichten betreffen die Karte, andere den Betrieb — und die gehören an die Wand, nicht ins Menü.

Auf die Karte gehört der Jugendschutz-Hinweis. Tabakerzeugnisse dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden. Ein sichtbares „Abgabe von Tabakwaren nur an Personen ab 18 Jahren" am Anfang des Tabakteils kostet nichts und erspart Diskussionen.

An die Wand gehört der Kohlenmonoxid-Aushang. Die Landesvorgaben für Shisha-Bars, etwa der nordrhein-westfälische Erlass zum Umgang mit Wasserpfeifen, verlangen einen Aushang sichtbar und gut lesbar im Eingangsbereich oder an der Eingangstür, der vor den CO-Risiken warnt, besonders für Schwangere und Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ein Hinweis in der digitalen Karte erfüllt diese Pflicht nicht. Er steht am falschen Ort, und längst nicht jeder Gast öffnet die Karte.

Zum Vollbild gehören die übrigen Betreiberpflichten, auch wenn sie mit der Karte nichts zu tun haben: eine Lüftung mit ausreichender Leistung, in NRW mindestens 130 Kubikmeter Luftaustausch pro Stunde und brennender Wasserpfeife, dazu CO-Warnmelder nach DIN EN 50291-1, im Regelfall einer je 25 m² Gastraum, mit wöchentlicher Funktionsprüfung und Dokumentation jedes Alarms. Die Werte unterscheiden sich je nach Bundesland. Maßgeblich ist immer die Vorgabe deines Landes und die Auflage deines Ordnungsamts.

Wie gestaltet man ein Shisha-Menü, das im Dunkeln lesbar ist?

Eine Shisha-Bar ist mit Absicht dunkel. Genau daran scheitern viele Karten.

Dunkles Design statt heller Seite. Eine weiße Seite auf einem hochgedrehten Display blendet im abgedunkelten Raum. Der Gast schaut weg. Eine dunkle Karte mit hellem Text passt zur Umgebung und liest sich angenehmer.

Trotzdem Kontrast halten. Dunkles Design heißt nicht graue Schrift auf schwarzem Grund — und genau das ist der häufigste Fehler bei Lounge-Karten. Bleibt der Kontrast zu niedrig, wird die Karte im Halbdunkel unlesbar. Für ältere Gäste zuerst.

Große Tippflächen. Die Karte wird einhändig bedient, oft mit dem Handy in der ungewohnten Hand. Kategorien und Filter brauchen Flächen, die man ohne Zielen trifft.

Keine Ladezeit-Fallen. Ein Foto pro Tabaksorte klingt gut und ist bei achtzig Sorten der sicherste Weg zu einer Karte, die im WLAN der Bar nicht mehr lädt. Text ist sofort da, durchsuchbar, und Suchmaschinen können ihn lesen. Mehr dazu im Artikel Speisekarte gestalten.

Brauche ich eine Vorlage oder ein Template aus dem Netz?

Wer nach „shisha menu template", „hookah menu card" oder „hookah menu design" sucht, findet vor allem englischsprachige Grafikvorlagen. Für einen ersten Entwurf taugen die durchaus. Für den deutschen Betrieb haben sie drei Lücken: keine LMIV-Allergenkennzeichnung, keine Zusatzstoff-Kennzeichnung, kein Jugendschutz-Hinweis. Dazu sind sie als Druckvorlage gedacht — also für genau das Medium, das bei ständig wechselndem Sortiment am schlechtesten funktioniert.

Wenn du mit einer Vorlage anfangen willst, nimm unsere kostenlose Speisekarten-Vorlage als Word- oder PDF-Datei. Sie ist auf den deutschen Betrieb ausgelegt, bringt die Allergen-Legende A bis N und die Zusatzstoff-Ziffern mit und passt für den Getränke- und Speisenteil direkt. Den Tabakteil ergänzt du nach dem Schema von oben. Ohne E-Mail-Adresse, ohne Anmeldung.

Wie wird meine Karte bei Google und in KI-Suchen gefunden?

Diesen Teil adressieren die meisten Anbieter gar nicht. Für eine Shisha-Bar bringt er besonders viel, weil die Konkurrenz um lokale Sichtbarkeit in dieser Branche schwach ist.

Die Ausgangslage ist interessant: Gäste suchen sehr oft nach der Karte eines bestimmten Lokals. Anfragen im Muster „[Name der Bar] shisha lounge karte" oder „[Name] shisha bar menü" gibt es massenhaft. Wer da nichts Auffindbares hat, überlässt die Antwort Portalen, alten Facebook-Fotos oder eben gar nichts.

Ein abfotografiertes Kartenfoto hilft dabei nicht, ein PDF auch nicht. Suchmaschinen lesen Text; das Bild einer Karte ist für sie eine Fläche ohne Inhalt. KI-Systeme wie ChatGPT oder Perplexity zitieren ebenfalls Text, den sie strukturiert vorfinden. Deshalb sind unsere Karten von Grund auf darauf ausgelegt, gefunden und zitiert zu werden:

Dazu gehört die Karte ins Google-Unternehmensprofil verlinkt, denn dort suchen die meisten Gäste zuerst. Wie das geht und warum Text dabei mehr bringt als ein Kartenfoto, steht auf der Seite Bei Google und KI-Suchen gefunden werden und im Artikel Karte bei Google und den Lieferdiensten aktuell halten.

Eine ehrliche Einordnung zum Schluss: Sichtbarkeit ist kein Schalter, und eine Garantie ist sie erst recht nicht. Zusagen können wir die technische Grundlage — Text statt Bild, strukturierte Daten, eigene Adresse, keine Ladebremsen. Ob und wie schnell eine Suchmaschine das aufnimmt, entscheidet sie selbst, und das hängt auch an deinem Standort und deinem Wettbewerb. Wer dir eine Position verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten kann.

Was kostet eine digitale Shisha-Karte?

Alle Preise zzgl. USt., ohne Provision und ohne Umsatzbeteiligung. Was andere verlangen, steht mit Quellen und Stand im Anbieter-Vergleich. Ob sich Einmalkauf oder laufende Pflege für dich rechnet, rechnet die Seite Einmalkauf oder Full-Service durch.

Häufige Fragen zur Shisha-Karte

Darf ich meine Tabaksorten auf meiner Website zeigen?

Das ist rechtlich heikel. § 19 Abs. 3 TabakerzG verbietet Werbung für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft, also im Internet, und eine Ausnahme für Gastronomiebetriebe gibt es nicht. Der BGH hat 2017 (I ZR 117/16) entschieden, dass eine frei zugängliche Unternehmenswebsite darunter fällt. Wir bauen Shisha-Karten deshalb so, dass Getränke und Speisen auffindbar sind und der Tabakteil von der Indexierung ausgenommen bleibt. Das ist Praxiswissen und keine Rechtsberatung.

Wie viele Tabaksorten passen auf eine digitale Karte?

Technisch gibt es keine Grenze, Karten mit über hundert Positionen sind kein Problem. Entscheidend ist die Struktur: Geschmackskategorien wie fruchtig, frisch, süß, herb und Hausmischungen, dazu eine Suchfunktion und eine Stärkeangabe. Damit wird eine lange Karte kurz wahrgenommen.

Reicht es, die Sortenliste als PDF hochzuladen?

Praktisch nein, aus zwei Gründen. Auf dem Handy zwingt ein PDF zum Zoomen und ist kaum benutzbar, und Suchmaschinen lesen ein Kartenfoto oder eine Grafik nicht als Inhalt. Beim Tabakteil kommt dazu, dass ein frei abrufbares PDF genau die offene Zugänglichkeit herstellt, die beim Werbeverbot problematisch ist.

Brauche ich Getränke und Shisha auf getrennten Karten?

Nein. Der Gast scannt einen QR-Code und sieht alles in einem Durchgang. Getrennt wird nur, was Suchmaschinen und KI-Systeme sehen dürfen: Getränke, Speisen und Betriebsdaten ja, der Tabakteil nicht.

Wie schnell sind neue Sorten oder Wochen-Specials online?

Im Full-Service schickst du eine kurze Nachricht oder ein Foto, an Werktagen ist die Änderung in unter 24 Stunden online. Die gedruckten QR-Codes auf den Tischen bleiben dabei gültig, es muss nichts neu gedruckt werden.

Shisha-Karte erstellen lassen

Schick uns deine Sortenliste und die Getränkekarte — als Datei, als Foto, oder so, wie sie gerade bei dir aussieht. Du bekommst innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot und kurz darauf eine Vorschau. Verbindlich wird es erst nach deiner Freigabe.

Angebot für die Shisha-Bar anfragen

Rechtsgrundlagen dieses Artikels: § 19 TabakerzG (Werbeverbot, u. a. für Dienste der Informationsgesellschaft); BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017, I ZR 117/16 (Tabakwerbung auf der Startseite eines Unternehmensauftritts); VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) für die Allergenkennzeichnung; Preisangabenverordnung (PAngV) für Preise und Mengen; Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit Wasserpfeifen (MBl. NRW 2020 S. 595) für Lüftung, CO-Warnmelder und Aushangpflicht — Landesrecht weicht ab, maßgeblich ist die Vorgabe deines Bundeslands. Marktangaben laut öffentlichen Preisseiten der Anbieter, Stand September 2026. Dieser Artikel ist Praxiswissen und keine Rechtsberatung.

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