Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO: Muster für VeloMenu Full-Service
Wozu dieses Muster
Wenn Gäste über deine digitale Speisekarte Bestell- oder Reservierungsanfragen schicken, verarbeitet Velo Automation dabei personenbezogene Daten in deinem Auftrag. Dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag Pflicht. Dieses Muster zeigt vorab, was darin steht. Beim Vertragsschluss wird es mit deinen Angaben (Verantwortlicher, Standorte, Ansprechpartner) ausgefüllt und beidseitig in Textform bestätigt. Es ist keine Rechtsberatung; die eckigen Klammern sind die Stellen, die je Kunde festgelegt werden.
Parteien
Verantwortlicher: [Firma, Anschrift, vertretungsberechtigte Person des Kunden]
Auftragsverarbeiter: Velo Automation, Markus Knigge, Warnestr. 10, 38259 Salzgitter, kontakt@velo-automation.de
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand ist der Betrieb der digitalen Speisekarte des Verantwortlichen im Full-Service nach dem Hauptvertrag (AGB VeloMenu) einschließlich der optionalen Bestell- und Reservierungsformulare.
(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Mit dessen Ende endet auch dieser Vertrag; § 9 gilt darüber hinaus.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Entgegennahme von Anfragen, die Gäste über die Formulare der Speisekarte absenden, Zwischenspeicherung zur Zustellung und Weiterleitung an den Verantwortlichen per E-Mail oder in einen vom Verantwortlichen benannten Kanal. Die Speisekarte selbst enthält keine personenbezogenen Daten von Gästen und setzt auf der Gästeseite keine Cookies und kein Tracking ein.
§ 3 Art der Daten
- Anfragedaten aus den Formularen: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Art der Anfrage (Abholung oder Reservierung), Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Freitext.
- Server-Protokolldaten beim Aufruf der Karte: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, Browserkennung. Löschung nach [Standard: 14 Tagen].
§ 4 Kreis der Betroffenen
Gäste und Interessenten des Verantwortlichen, die die Speisekarte aufrufen oder ein Formular absenden.
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen; der Hauptvertrag und dieser Vertrag sind die Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er darauf hin.
- Vertraulichkeit: Mit der Verarbeitung befasste Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Technische und organisatorische Maßnahmen nach Anlage 1; sie werden dem Stand der Technik angepasst, ohne das Schutzniveau zu senken.
- Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung) innerhalb von [fünf Werktagen] nach Anfrage.
- Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von [24 Stunden] nach Kenntnis, mit den bekannten Fakten.
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen, soweit die Verarbeitung betroffen ist.
- Bereitstellung der Informationen, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche stimmt folgenden Unterauftragsverarbeitern zu. Änderungen werden mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.
| Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur | Server-Hosting der Speisekarte und des Formular-Dienstes, E-Mail-Zustellung | Rechenzentren in Deutschland |
Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU findet nicht statt.
§ 7 Kontrollrechte
Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags prüfen, in der Regel durch Auskunft in Textform, auf Verlangen durch Einsicht in Nachweise (Konfigurationen, Protokolle, Verträge mit Unterauftragsverarbeitern). Prüfungen vor Ort werden mit angemessener Frist angekündigt.
§ 8 Weisungen und Ansprechpartner
Weisungen ergehen in Textform an kontakt@velo-automation.de. Ansprechpartner des Verantwortlichen: [Name, E-Mail]. Ansprechpartner des Auftragsverarbeiters: Markus Knigge, kontakt@velo-automation.de.
§ 9 Löschung und Rückgabe
(1) Anfragedaten werden nach Zustellung an den Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter nur so lange vorgehalten, wie es für Zustellung und Nachweis erforderlich ist, längstens [Standard: 30 Tage], danach gelöscht.
(2) Nach Vertragsende erhält der Verantwortliche die Speisekarte als Dateipaket (siehe AGB § 7); personenbezogene Daten sind darin nicht enthalten. Verbleibende Anfragedaten werden spätestens 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen
Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und dem Hauptvertrag. Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht in Datenschutzfragen dieser Vertrag vor.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Standort und Zutritt: Betrieb ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland (IONOS), Zutrittskontrolle durch den Rechenzentrumsbetreiber.
- Zugang und Zugriff: Serverzugang nur per SSH-Schlüssel, keine Passwort-Anmeldung; Dienste, die Anfragen verarbeiten, sind nur lokal auf dem Server erreichbar und werden über einen Reverse-Proxy angebunden; interne Schnittstellen sind durch Secrets geschützt; Zugriff nur für den Auftragsverarbeiter.
- Übertragung: Verschlüsselung per TLS (HTTPS) für Karte, Formulare und Verwaltung; HSTS aktiv.
- Trennung: Jede Kundenkarte läuft unter eigener Subdomain in einem eigenen Verzeichnis; Anfragedaten sind je Kunde gekennzeichnet.
- Datensparsamkeit: Keine Cookies, kein Tracking und keine Analyse-Skripte auf den Kundenkarten; die Landingpage von VeloMenu nutzt eine cookielose, selbst gehostete Reichweitenmessung, die die Kundenkarten nicht betrifft.
- Verfügbarkeit und Wiederherstellung: Statische Karten ohne Datenbankabhängigkeit; automatisierte Erreichbarkeitsprüfung im Fünf-Minuten-Takt; Sicherungskopie vor jeder Veröffentlichung; Dateipaket jederzeit reproduzierbar.
- Protokollierung: Zeitstempel für Eingang und Umsetzung von Änderungen (Nachweis für AGB § 4); Server-Protokolle mit begrenzter Aufbewahrung.
- Organisation: Verarbeitung durch den Inhaber persönlich; keine Weitergabe an weitere Personen ohne Vertraulichkeitsverpflichtung; Vorfallprozess nach § 5 Nr. 5.
Anlage 2: Standorte des Verantwortlichen
[Liste der Betriebsstätten mit Name, Anschrift und zugehöriger Karten-Adresse. Bei einem Standort entfällt die Anlage.]
Muster, Stand 8. September 2026. Es gibt den vereinbarten Leistungsumfang von VeloMenu wieder, ist keine Rechtsberatung und sollte vom Verantwortlichen vor Unterzeichnung geprüft werden. Fragen dazu beantworten wir schriftlich unter kontakt@velo-automation.de.