Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO: Muster für VeloMenu Full-Service

Stand: 8. September 2026 · Zum Lesen vor dem Vertrag, zum Weitergeben an den Datenschutzbeauftragten · Drucken oder als PDF speichern über die Druckfunktion des Browsers

Wozu dieses Muster

Wenn Gäste über deine digitale Speisekarte Bestell- oder Reservierungsanfragen schicken, verarbeitet Velo Automation dabei personenbezogene Daten in deinem Auftrag. Dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag Pflicht. Dieses Muster zeigt vorab, was darin steht. Beim Vertragsschluss wird es mit deinen Angaben (Verantwortlicher, Standorte, Ansprechpartner) ausgefüllt und beidseitig in Textform bestätigt. Es ist keine Rechtsberatung; die eckigen Klammern sind die Stellen, die je Kunde festgelegt werden.

Parteien

Verantwortlicher: [Firma, Anschrift, vertretungsberechtigte Person des Kunden]
Auftragsverarbeiter: Velo Automation, Markus Knigge, Warnestr. 10, 38259 Salzgitter, kontakt@velo-automation.de

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand ist der Betrieb der digitalen Speisekarte des Verantwortlichen im Full-Service nach dem Hauptvertrag (AGB VeloMenu) einschließlich der optionalen Bestell- und Reservierungsformulare.

(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Mit dessen Ende endet auch dieser Vertrag; § 9 gilt darüber hinaus.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Entgegennahme von Anfragen, die Gäste über die Formulare der Speisekarte absenden, Zwischenspeicherung zur Zustellung und Weiterleitung an den Verantwortlichen per E-Mail oder in einen vom Verantwortlichen benannten Kanal. Die Speisekarte selbst enthält keine personenbezogenen Daten von Gästen und setzt auf der Gästeseite keine Cookies und kein Tracking ein.

§ 3 Art der Daten

§ 4 Kreis der Betroffenen

Gäste und Interessenten des Verantwortlichen, die die Speisekarte aufrufen oder ein Formular absenden.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen; der Hauptvertrag und dieser Vertrag sind die Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er darauf hin.
  2. Vertraulichkeit: Mit der Verarbeitung befasste Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Anlage 1; sie werden dem Stand der Technik angepasst, ohne das Schutzniveau zu senken.
  4. Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung) innerhalb von [fünf Werktagen] nach Anfrage.
  5. Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von [24 Stunden] nach Kenntnis, mit den bekannten Fakten.
  6. Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen, soweit die Verarbeitung betroffen ist.
  7. Bereitstellung der Informationen, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt folgenden Unterauftragsverarbeitern zu. Änderungen werden mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.

UnternehmenLeistungOrt der Verarbeitung
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 MontabaurServer-Hosting der Speisekarte und des Formular-Dienstes, E-Mail-ZustellungRechenzentren in Deutschland

Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU findet nicht statt.

§ 7 Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags prüfen, in der Regel durch Auskunft in Textform, auf Verlangen durch Einsicht in Nachweise (Konfigurationen, Protokolle, Verträge mit Unterauftragsverarbeitern). Prüfungen vor Ort werden mit angemessener Frist angekündigt.

§ 8 Weisungen und Ansprechpartner

Weisungen ergehen in Textform an kontakt@velo-automation.de. Ansprechpartner des Verantwortlichen: [Name, E-Mail]. Ansprechpartner des Auftragsverarbeiters: Markus Knigge, kontakt@velo-automation.de.

§ 9 Löschung und Rückgabe

(1) Anfragedaten werden nach Zustellung an den Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter nur so lange vorgehalten, wie es für Zustellung und Nachweis erforderlich ist, längstens [Standard: 30 Tage], danach gelöscht.

(2) Nach Vertragsende erhält der Verantwortliche die Speisekarte als Dateipaket (siehe AGB § 7); personenbezogene Daten sind darin nicht enthalten. Verbleibende Anfragedaten werden spätestens 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen

Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und dem Hauptvertrag. Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht in Datenschutzfragen dieser Vertrag vor.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 2: Standorte des Verantwortlichen

[Liste der Betriebsstätten mit Name, Anschrift und zugehöriger Karten-Adresse. Bei einem Standort entfällt die Anlage.]

Muster, Stand 8. September 2026. Es gibt den vereinbarten Leistungsumfang von VeloMenu wieder, ist keine Rechtsberatung und sollte vom Verantwortlichen vor Unterzeichnung geprüft werden. Fragen dazu beantworten wir schriftlich unter kontakt@velo-automation.de.