Digitale Getränkekarte: QR-Code für Bar, Café und Biergarten

Stand: Juli 2026 · Für Bars, Cafés, Biergärten und Vinotheken · Lesezeit ca. 5 Minuten

Die Getränkekarte ändert sich öfter als die Speisekarte: Der Cocktail des Monats, das Fassbier vom Wechselhahn, der offene Wein, der gerade leer ist. Genau deshalb lohnt sich hier die digitale Karte am meisten — eine Änderung per Mail statt neuer Druck für dreißig laminierte Karten. Diese Seite zeigt, was eine digitale Getränkekarte können muss, wo sie sich von der Speisekarte unterscheidet und was sie kostet.

Was muss eine digitale Getränkekarte anders können als eine Speisekarte?

Gilt die Allergen-Kennzeichnung auch für Getränke?

Ja — und das wird häufiger vergessen als bei Speisen. Die LMIV (VO (EU) 1169/2011) kennt keine Ausnahme für Getränke: Schwefeldioxid und Sulfite ab 10 mg/l sind kennzeichnungspflichtig — das betrifft praktisch jeden Wein. Milch steckt im Latte macchiato wie im Sahnelikör, glutenhaltiges Getreide im Bier, Ei in manchen Cocktail-Klassikern mit Eiweißschaum. Eine digitale Karte macht die Kennzeichnung leichter statt schwerer: Die Codes stehen am Getränk, die Legende ist einen Fingertipp entfernt, und Gäste können gezielt filtern. Details zur Rechtslage stehen auf der Allergene-&-LMIV-Seite.

Getränkekarte auf dem Prisma-Aufsteller: eine Seite Karte, eine Seite QR

Bei Getränken zählt der Impuls: Der Gast sitzt, schaut auf den Tisch, bestellt. Deshalb gehört die Getränkekarte physisch auf den Tisch — als Aufsteller, nicht nur als QR-Code. Der dreiseitige Premium-Prisma-Aufsteller (bei VeloMenu als Upgrade für 129 € für 10 Tische + Reserve) löst genau das: eine Seite Top-Getränke oder Aktion, eine Seite QR-Code zur vollständigen digitalen Karte, eine Seite frei für Desserts oder Events. Im Full-Service-Paket sind standardmäßig Acryl-Aufsteller mit Wechselkarten für 10 Tische enthalten — die Einlegekarte drucken wir bei Aktionswechseln neu.

Was kostet eine digitale Getränkekarte?

Bei VeloMenu ist die Getränkekarte kein Zusatzmodul, sondern Teil der Karte — ob nur Getränke (Bar, Vinothek) oder Speisen plus Getränke, der Preis bleibt gleich:

Alle Preise zzgl. USt. Zum Marktumfeld: Selbst-Editor-Tools liegen bei 12 bis 46 € im Monat, die Pflege bleibt dabei an dir hängen (Quellen: öffentliche Preisseiten, Stand Juli 2026, verlinkt im Anbieter-Vergleich).

Häufige Fragen zur digitalen Getränkekarte

Kann ich nur eine Getränkekarte digitalisieren, ohne Speisekarte?

Ja. Für Bars, Vinotheken oder Cafés bauen wir die Karte auch rein mit Getränken — Kategorien wie Aperitif, Bier, Wein, alkoholfrei, mit mehreren Größen und Preisen pro Getränk. Der Paketpreis ist derselbe: 299 € einmalig oder Full-Service ab 99 € Einrichtung plus 29 €/Monat im Jahresvertrag (monatlich kündbar: 39 €), zzgl. USt.

Wie schnell ist ein Fass- oder Weinwechsel auf der Karte?

Du schickst eine kurze Mail („Helles vom Fass ist jetzt X, der offene Riesling fällt raus“) — an Werktagen ist die Änderung in unter 24 Stunden online. Kein Editor, kein Login, kein Neudruck.

Müssen Sulfite im Wein wirklich gekennzeichnet werden?

Ja. Schwefeldioxid und Sulfite über 10 mg/l sind nach LMIV (VO (EU) 1169/2011, Anhang II) kennzeichnungspflichtig — das betrifft praktisch jeden Wein. Auch Milch im Kaffeegetränk, Gluten im Bier und Ei in manchen Cocktails gehören gekennzeichnet. Auf der digitalen Karte stehen die Codes direkt am Getränk.

Passt die Getränkekarte auf den Prisma-Aufsteller?

Genau dafür ist er gedacht: drei Seiten — eine für Top-Getränke oder die Aktion, eine für den QR-Code zur vollständigen Karte, eine frei. Das Prisma-Upgrade kostet 129 € netto für 10 Tische plus Reserve; im Full-Service-Paket sind sonst Acryl-Aufsteller mit Wechselkarten enthalten.

Getränkekarte digitalisieren lassen

Schick uns deine aktuelle Karte als Foto oder PDF — du bekommst innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot und kurz darauf eine Vorschau. Verbindlich wird es erst, wenn sie dir gefällt.

Angebot für meine Getränkekarte

Marktpreise laut öffentlichen Preisseiten der Anbieter, recherchiert im Juli 2026 — Quellen im Anbieter-Vergleich verlinkt. Rechtsgrundlage Kennzeichnung: VO (EU) 1169/2011 (LMIV), Anhang II (u. a. Schwefeldioxid/Sulfite > 10 mg/l).