Digitale Karte für Bäckerei und Bäckerei-Café: Tagesware ohne Zettelwirtschaft

VeloMenu, die digitale Speisekarte von Velo Automation, zeigt Sortiment, Frühstück und Café-Karte einer Bäckerei mit allen Allergenen nach LMIV hinter einem QR-Code an Theke und Tischen. Das feste Sortiment steht vollständig in der Karte, Tagesware in einem eigenen Bereich. Der Einmalkauf kostet 299 € einmalig, der Full-Service 99 € Einrichtung plus 29 € im Monat im Jahresvertrag, jeweils zzgl. USt. Für mehrere Filialen gibt es Staffelpreise.
In der Bäckerei ändert sich das Angebot nicht wöchentlich, sondern täglich, und oft noch im Tagesverlauf. Am Morgen liegt alles da, ab dem Nachmittag fehlt die Hälfte. Dazu kommt ein Kennzeichnungsthema, das kaum eine andere Branche in dieser Schärfe hat: Bei Backwaren ist Gluten die Regel, nicht die Ausnahme, und die Theke ist rechtlich lose Ware. Diese Seite zeigt, wie eine Bäckerei mit Café ihre Karte digital führt, was dabei Pflicht ist und wo eine digitale Karte ehrlich gesagt nicht hilft.
Muss ich an der Theke überhaupt kennzeichnen?
Ja. Die LMIV gilt auch für unverpackte Ware, die über die Theke geht: Brötchen, Kuchenstücke, belegte Brote. Nach Art. 44 LMIV müssen die Allergene angegeben werden, und „Fragen Sie unser Personal“ allein genügt nicht. Wie die Angabe erfolgen darf, regelt § 4 LMIDV: auf einem Schild am Produkt, in einem Aushang, in einer Karte oder elektronisch, wenn die Angaben für den Gast unmittelbar und leicht zugänglich sind.
Eine mündliche Auskunft ist nach § 4 Abs. 4 LMIDV nur zulässig, wenn eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung vorliegt, die Gäste auf Nachfrage einsehen können, und wenn im Laden deutlich darauf hingewiesen wird. Eine digitale Karte mit QR-Code am Tresen ist genau diese Aufzeichnung, und sie ist für jeden Gast mit Handy sofort zugänglich. Wir erfassen die 14 kennzeichnungspflichtigen Stoffgruppen zu jeder Position.
Welche Allergene stecken in Brot und Brötchen?
Bei Backwaren betrifft es fast immer glutenhaltiges Getreide (A), denn dazu zählen nach Anhang II LMIV Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel und Kamut. Ein Dinkelbrot ist also nicht glutenfrei, auch wenn das manche Gäste glauben. Daneben tauchen regelmäßig auf:
- K, Sesam: Sesambrötchen und Körnerbrote, auch als Spur durch Streuung in der Backstube.
- G, Milch, und C, Eier: Milchbrötchen, Hefezopf, Plunder, Rosinenbrötchen.
- H, Schalenfrüchte: Nussecken, Nussbrot, Marzipan.
- F, Soja, und M, Lupinen: in manchen Backmitteln und Mehlmischungen. Ein Blick auf die Datenblätter deiner Vormischungen lohnt sich.
Mohn gehört übrigens nicht zu den 14 Allergenen nach Anhang II. Für die Karte heißt das: Die Angaben kommen aus deinen Rezepturen und den Datenblättern deiner Lieferanten. Wir übertragen sie, du prüfst die Vorschau vor der Freigabe.

Was darf auf dem Schild stehen: Dinkelbrot, Vollkornbrot, Roggenmischbrot?
Brotnamen sind nicht frei wählbar. Die Leitsätze für Brot und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben, was Gäste unter einer Bezeichnung erwarten dürfen. Ein Dinkelbrot enthält danach mindestens 90 Prozent Dinkelerzeugnisse, ein Vollkornbrot mindestens 90 Prozent Vollkornerzeugnisse. Ein Roggenmischbrot enthält mehr als 50, aber weniger als 90 Prozent Roggen.
Die Leitsätze sind kein Gesetz, aber der Maßstab für die Verkehrsauffassung. Wer ein Brot mit 40 Prozent Dinkel als „Dinkelbrot“ verkauft, riskiert eine Beanstandung wegen Irreführung nach Art. 7 LMIV. In der digitalen Karte steht der Name deshalb so, wie deine Rezeptur ihn trägt. Beim Aufbau fragen wir nach, wenn ein Name und die Zutatenliste nicht zusammenpassen. Das ist keine Rechtsberatung, aber eine Prüfung, die sich lohnt.
Wie bilde ich ab, was gerade ausverkauft ist?
Über eine kurze Mail, etwa „Streuselkuchen und Laugenstangen sind raus“, die wir im Full-Service an Werktagen innerhalb von 24 Stunden einpflegen. Für Betriebe, die täglich vor sieben Uhr wechseln, ist der ehrlichere Weg ein anderer: Wir bauen die Karte so, dass sie das dauerhafte Sortiment vollständig zeigt und die Tagesware in einem eigenen Bereich steht, den du selten anfassen musst.
Was stündlich wechselt, gehört auf die Tafel hinter der Theke, nicht in eine Karte, die niemand hinterherpflegen kann. Wir versprechen dir hier keine Echtzeit-Verfügbarkeit. Was die Karte dafür leistet: Sie beantwortet jederzeit die Frage, was in welchem Produkt steckt, auch wenn das Produkt heute schon ausverkauft ist.

Wie kennzeichne ich belegte Brötchen und Snacks?
Belegte Brötchen sind die Positionen mit den meisten Allergenen auf kleinem Raum. Ein Brötchen mit Ei und Remoulade trägt schnell A, C, G und J: Gluten im Brötchen, Ei, Milch in der Butter, Senf in der Remoulade. Mit Lachs kommt D für Fisch dazu, mit Schinken Zusatzstoffe wie Konservierungsstoff. Zusatzstoffe werden nach § 5 LMZDV kenntlich gemacht, in der Karte als Ziffer mit Legende.
Bewährt hat sich, die Beläge einmal sauber zu erfassen und die Brötchen daraus zusammenzusetzen. Dann stimmt die Kennzeichnung auch, wenn du eine neue Kombination ins Sortiment nimmst. Gäste, die etwas Bestimmtes meiden, filtern mit „Ohne diese Allergene“ und sehen sofort, welche Brötchen passen.
Kann ich Frühstückskarte und Mittagsangebot trennen?
Ja. Frühstück bis elf, danach belegte Brote und Suppe, ganztags Kuchen: Das lässt sich als eigene Bereiche abbilden, die der Gast auf einen Blick unterscheidet. Auch saisonale Blöcke wie Stollen im Winter oder Osterzopf im Frühjahr bekommen einen eigenen Abschnitt, den wir zur Saison ein- und wieder ausblenden. Du schreibst eine Mail, wir schalten um.
Beim Frühstück hilft eine genaue Liste der Bestandteile: Ob zum „Frühstück Klassik“ ein Ei, Käse oder Aufschnitt gehört, entscheidet über die Allergene und darüber, ob es vegetarisch ist.

Lohnt sich das für einen reinen Verkaufsbetrieb ohne Sitzplätze?
Weniger als für ein Bäckerei-Café. Wer keine Tische hat, braucht keine Karte am Platz. Für den lohnt sich eher ein einzelner QR-Code am Tresen, der auf Sortiment und Allergene zeigt. Sobald aber Sitzplätze dazukommen, Frühstück angeboten wird oder mittags belegte Brote und Suppen laufen, entsteht genau die Karte, die sich digital besser führen lässt als gedruckt.
Ehrlich gesagt: Für den reinen Verkauf ohne Sitzplatz ist der Einmalkauf für 299 € zzgl. USt. meist die passendere Wahl als ein laufendes Paket. Die Karte dient dann vor allem als Allergen-Dokumentation, die Gäste selbst aufrufen können.
Was ist bei mehreren Filialen?
Viele Bäckereien haben mehrere Verkaufsstellen mit demselben Grundsortiment. Dann gibt es ein Design und eine Grundkarte für alle Filialen, und je Filiale eigene Öffnungszeiten, eigene Adresse und, wo nötig, eigene Preise oder ein eigenes Café-Angebot. Jede Filiale bekommt ihren eigenen QR-Code.
Im Full-Service kostet die erste Karte 29 € im Monat, die zweite bis fünfte je 19 €, ab der sechsten je 15 €, jeweils im Jahresvertrag zzgl. USt., alles auf einer Rechnung. Details auf der Seite mehrere Standorte.

Welche Aufsteller passen an Theke und Tische?
Zum Full-Service gehört ein Set Acryl-Aufsteller für zehn Tische. Für die Theke eignet sich ein Aufsteller in Augenhöhe der Schlange, damit Gäste schon vor dem Bestellen in die Karte schauen. Der Premium-Prisma-Aufsteller für 129 € einmalig zzgl. USt. hat drei bedruckte Seiten: QR-Code zur Karte, QR-Code zur Google-Bewertung und Platz für Highlights wie das Frühstücksangebot.
Wie eine fertige Karte aussieht, zeigen die Beispiele. Und wer die Allergene zusätzlich an der Theke zeigen will, druckt die Schilder aus derselben Liste, aus der wir die Karte pflegen. Dann sagen Schild und Karte dasselbe.
Was kostet die digitale Karte für eine Bäckerei?
Zwei Wege ohne Provision, jeweils zzgl. USt.: der Einmalkauf für 299 € mit vollständiger Datei-Übergabe, oder der Full-Service mit 99 € Einrichtung und 29 € im Monat im Jahresvertrag (monatlich kündbar: 39 €), bei dem wir jede Änderung übernehmen. Für eine Bäckerei mit Café und bis zu zehn Tischen kostet der Full-Service im ersten Jahr 447 €.
Für Betriebe mit häufig wechselndem Tagesangebot ist der Full-Service gedacht; wer ein stabiles Sortiment führt, fährt mit dem Einmalkauf günstiger. Alle Beträge und die Rechnung über mehrere Jahre stehen im Preis-Überblick.
So läuft es ab
Schick uns dein Sortiment als Foto, Liste oder Export aus deiner Warenwirtschaft, dazu die Allergenliste, falls vorhanden. Wir erfassen alles, gestalten die Karte in deinen Farben und legen dir eine Vorschau vor. Online geht sie erst nach deiner schriftlichen Freigabe. Den Ablauf beschreibt die Seite Speisekarte erstellen lassen.

Darf ich Backwaren als glutenfrei bewerben?
Nur unter strengen Bedingungen. Die Angabe „glutenfrei“ ist geregelt: Nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 darf ein Lebensmittel nur so bezeichnet werden, wenn es höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthält. In einer Backstube, in der Mehl durch die Luft fliegt, ist dieser Wert ohne getrennte Produktion kaum zuverlässig einzuhalten.
Wer glutenfreie Produkte zukauft und verpackt verkauft, übernimmt die Kennzeichnung des Herstellers. Wer selbst ohne glutenhaltige Zutaten backt, beschreibt das genau und weist auf die gemeinsame Backstube hin. In der digitalen Karte steht dieser Hinweis direkt am Produkt, wo Gäste mit Zöliakie ihn suchen.
Kann ich Torten und Platten auf Bestellung anbieten?
Ja. Torten für Geburtstage, Kuchenplatten für Feiern oder Brötchenplatten für Besprechungen bekommen einen eigenen Bereich mit Fotos, Größen und Preisen. Gäste sehen das Angebot in Ruhe zu Hause, statt an der Theke zu fragen.
Im Full-Service kann ein Anfrageformular für Abholung in die Karte, über das Bestellungen per Mail bei dir ankommen. Das ist eine Anfrage, keine automatische Buchung: Du bestätigst Termin und Ausführung wie gewohnt. Bezahlt wird bei Abholung, eine Bezahlfunktion gehört nicht zur Karte.

Einmalkauf oder Full-Service: Was passt zur Bäckerei?
Die Entscheidung hängt davon ab, was in die Karte soll. Nur das feste Sortiment mit Allergenen, als Dokumentation für die Theke: Dann reicht der Einmalkauf, und du änderst die Datei, wenn ein neues Brot ins Sortiment kommt. Frühstück, Mittagssnack, Saisonware und Café-Karte mit wechselnden Angeboten: Dann ändert sich fast jede Woche etwas, und der Full-Service nimmt dir diese Arbeit ab.
Die ausführliche Gegenüberstellung steht im Vergleich von Einmalkauf und Full-Service. Für Cafés ohne eigene Backstube gibt es die Seite digitale Speisekarte fürs Café.
Häufige Fragen aus Bäckereien
Muss ich an der Theke wirklich kennzeichnen?
Ja. Die LMIV gilt auch für unverpackte Ware, die über die Theke geht. Die Angabe muss zugänglich sein, bevor der Gast kauft; ein Hinweis auf das Personal allein genügt nicht. Ein QR-Code am Tresen, der zur vollständigen Karte mit Allergenen führt, ist eine der zulässigen Formen nach § 4 LMIDV.
Könnt ihr abbilden, was gerade ausverkauft ist?
In Grenzen. Eine Mail pflegen wir an Werktagen innerhalb von 24 Stunden ein. Was sich stündlich ändert, gehört aber auf die Tafel hinter der Theke; eine Karte in Echtzeit versprechen wir nicht, weil das im Bäckereialltag niemand hinterherpflegen kann.
Lohnt sich das ohne Sitzplätze?
Eher nicht als laufendes Paket. Für den reinen Verkauf genügt meist ein QR-Code am Tresen mit Sortiment und Allergenen, dafür ist der Einmalkauf die passendere Wahl. Sobald Sitzplätze, Frühstück oder Mittagsangebot dazukommen, ändert sich das.
Ist Dinkelbrot glutenfrei?
Nein. Dinkel zählt nach Anhang II LMIV zu den glutenhaltigen Getreiden, genau wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. Dinkelbrot trägt deshalb den Buchstaben A. Für Gäste mit Zöliakie ist es nicht geeignet, auch wenn das manche glauben.
Wann darf ein Brot Dinkelbrot oder Vollkornbrot heißen?
Nach den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck enthält ein Dinkelbrot mindestens 90 Prozent Dinkelerzeugnisse und ein Vollkornbrot mindestens 90 Prozent Vollkornerzeugnisse. Die Leitsätze sind der Maßstab dafür, ob eine Bezeichnung irreführend ist. Das ist keine Rechtsberatung.
Gehört Mohn zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen?
Nein, Mohn steht nicht auf der Liste der 14 Allergene nach Anhang II LMIV. Sesam (K) dagegen schon, ebenso Lupinen (M) und Soja (F), die in manchen Backmitteln stecken. Ein Blick auf die Datenblätter deiner Vormischungen lohnt sich.
Können mehrere Filialen dieselbe Karte nutzen?
Jede Filiale bekommt eine eigene Karte mit eigenem QR-Code, eigenen Öffnungszeiten und, wo nötig, eigenen Preisen, alle im gleichen Design. Ab der zweiten Karte gilt ein Staffelpreis: im Full-Service 19 € im Monat je Karte, ab der sechsten 15 €, jeweils zzgl. USt.
Wie kennzeichne ich belegte Brötchen richtig?
Mit den Allergenen aller Bestandteile: Brötchen, Butter, Belag, Soße. Ein Brötchen mit Ei und Remoulade trägt schnell A, C, G und J. Am zuverlässigsten erfasst man die Beläge einmal einzeln und setzt die Brötchen daraus zusammen; dann stimmt die Kennzeichnung auch bei neuen Kombinationen.
Was kostet die digitale Karte für eine Bäckerei?
Der Einmalkauf kostet 299 € einmalig, der Full-Service 99 € Einrichtung plus 29 € im Monat im Jahresvertrag oder 39 € monatlich kündbar, jeweils zzgl. USt. Für Filialbetriebe gibt es Staffelpreise. Wer nur das feste Sortiment mit Allergenen zeigen möchte, kommt mit dem Einmalkauf aus.
Welche Allergene muss ich bei Laugengebäck angeben?
Laugenbrezeln und -stangen enthalten glutenhaltiges Getreide (A), oft auch Milch (G), wenn Butter im Teig ist. Wird Sesam oder Käse aufgestreut, kommen K oder G dazu. Die genauen Buchstaben ergeben sich aus deiner Rezeptur und den Datenblättern deiner Vormischungen.
Muss ich jede Brotsorte einzeln kennzeichnen?
Ja. Jede Sorte hat ihre eigenen Zutaten und damit ihre eigenen Allergene. In der digitalen Karte ist das schnell erledigt, weil wir die Angaben einmal erfassen und sie bei jeder Sorte stehen bleiben, bis sich die Rezeptur ändert.
Kann ich Saisonware wie Stollen ein- und ausblenden?
Ja. Saisonware bekommt einen eigenen Bereich, den wir zur Saison einstellen und danach wieder herausnehmen, etwa Stollen und Lebkuchen im Advent oder Osterzopf im Frühjahr. Du schreibst eine Mail, wir schalten um.
Was kostet eine weitere Filiale?
Im Full-Service kostet die zweite bis fünfte Karte je 19 € im Monat, ab der sechsten je 15 €, jeweils im Jahresvertrag zzgl. USt. und mit 99 € Einrichtung je Karte. Beim Einmalkauf kostet jede weitere Karte im gleichen Design 199 € zzgl. USt.
Kann ich Brötchenplatten oder Torten auf Bestellung anbieten?
Ja, als eigenen Bereich mit Größen, Preisen und Fotos. Im Full-Service kann ein Anfrageformular für Abholung in die Karte, über das Bestellungen per Mail bei dir ankommen. Du bestätigst Termin und Ausführung wie gewohnt.
Gibt es die Karte auch auf Englisch?
Ja, Deutsch und Englisch sind in jeder Karte enthalten, mit eigener englischer Allergen-Legende. Das hilft in Bahnhofsnähe, an Hotels oder in Touristenorten, wo viele Gäste kein Deutsch sprechen.
Kann ich Kaffee und Kuchen zum Mitnehmen anders bepreisen?
Ja, mit zwei klar beschrifteten Preisen am Produkt, etwa „im Café“ und „zum Mitnehmen“. Beide Preise müssen nach § 13 PAngV vollständig sein und alle Zuschläge enthalten. In der digitalen Karte stehen sie nebeneinander, damit es an der Kasse keine Diskussionen gibt.
Bäckerei-Karte digitalisieren lassen
Schick uns dein Sortiment als Foto oder Liste. Wir melden uns innerhalb eines Werktags schriftlich mit einem Angebot, ohne Telefontermin. Die Vorschau deiner Karte folgt nach der Bestellung. Wie die Erfassung abläuft, steht in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Angebot für die Bäckerei anfragenRechtsgrundlagen: VO (EU) 1169/2011 (LMIV), Art. 7, 44 und Anhang II; § 4 LMIDV; § 5 LMZDV; Leitsätze für Brot und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuchs. Keine Rechtsberatung. Fristen laut AGB § 4. VeloMenu-Preise zzgl. USt.