Digitale Speisekarte und DSGVO: was auf der Karte deiner Gäste laufen darf — und was nicht

Stand: Juli 2026 · Keine Rechtsberatung, aber eine ehrliche Einordnung · Lesezeit ca. 6 Minuten

Eine QR-Speisekarte ist rechtlich gesehen eine Webseite, die deine Gäste mit ihrem privaten Handy öffnen. Damit gelten DSGVO und TTDSG — und du als Betrieb bist verantwortlich für das, was dein Speisekarten-Anbieter dort einbaut. Die meisten Gastronomen wissen nicht, was auf ihrer eigenen Karte im Hintergrund lädt. Diese Seite zeigt, wo die echten Risiken liegen, was „DSGVO-konform" konkret bedeutet und woran du einen sauberen Anbieter erkennst.

Warum ist eine QR-Speisekarte überhaupt ein Datenschutz-Thema?

Weil auf vielen Karten mehr passiert als Gerichte anzeigen. Drei typische Baustellen:

Was heißt „DSGVO-konform" bei einer digitalen Speisekarte konkret?

Vier Punkte, die du bei jedem Anbieter abprüfen kannst:

Wichtig fürs Verständnis: „DSGVO-konform" ist kein Siegel, das ein Anbieter einmal bekommt, sondern das Ergebnis dieser Einzelentscheidungen. Ein deutscher Anbieter mit Tracking-Karte kann problematischer sein als ein sauber aufgesetzter ausländischer.

Brauche ich ein Cookie-Banner auf meiner Speisekarte?

Nur, wenn die Karte etwas tut, das eines braucht. Setzt sie keine Cookies, lädt keine Tracker und keine Drittanbieter-Dienste, gibt es schlicht nichts einzuwilligen — kein Banner nötig, und genau so gehört eine Speisekarte gebaut. Steht auf deiner jetzigen Karte ein Cookie-Banner, ist das ein ehrliches Warnsignal: Irgendetwas sammelt dort Daten deiner Gäste. Die Gegenprobe dauert eine Minute: eigene Karte scannen und schauen, was vor dem ersten Gericht aufpoppt.

Wie löst VeloMenu das?

Nach genau diesen vier Punkten, und nachprüfbar an der Live-Demo:

Der Nebeneffekt einer tracking-freien Karte: Sie lädt schneller und Gäste sind ohne Klick-Hürde bei den Gerichten. Was eine digitale Karte sonst noch bringt — und wo ihre Grenzen liegen — steht auf der Vorteile-Seite; kurze Antworten auf die häufigsten Fragen sammelt das FAQ.

Häufige Fragen zu DSGVO und Speisekarte

Ist eine digitale Speisekarte DSGVO-konform?

Nur wenn drei Dinge stimmen: Hosting in der EU, kein Tracking der Gäste ohne Einwilligung und ein Auftragsverarbeitungsvertrag, falls ein Dienstleister personenbezogene Daten verarbeitet. Viele internationale QR-Menü-Anbieter hosten außerhalb der EU — das ist der häufigste Stolperstein.

Werden meine Gäste beim Scannen des QR-Codes getrackt?

Bei VeloMenu nicht: Die Kunden-Karten sind komplett tracking-frei — kein Analytics, keine Cookies, keine externen Schriftarten von Google. Bei anderen Anbietern lohnt der Blick in die Datenschutzerklärung: Wer Analytics oder Werbe-Pixel einbindet, braucht einen Consent-Banner auf der Speisekarte.

Wo werden die Daten von VeloMenu gehostet?

Auf einem Server in Deutschland (IONOS, Rechenzentrum Deutschland). Bestell- und Reservierungsdaten deiner Gäste gehen direkt an dich weiter und werden nicht an US-Dienste übertragen.

Brauche ich einen AV-Vertrag für meine digitale Speisekarte?

Sobald ein Anbieter für dich personenbezogene Daten verarbeitet — etwa Reservierungen mit Name und Telefonnummer — ja (Art. 28 DSGVO). Beim reinen Anzeigen der Karte ohne Formulare fallen dagegen keine Gästedaten an.

Karte ohne Datenschutz-Baustelle

Schick uns deine aktuelle Karte — du bekommst innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot für eine tracking-freie, in Deutschland gehostete digitale Speisekarte. Mit AVV, ohne Telefontermin.

Angebot anfragen

Diese Seite ist eine sachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Anbieter-Sitze laut deren Websites, recherchiert im Juli 2026 (Quellen im Anbieter-Vergleich). Google-Fonts-Entscheidung: LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20.